PRESSEMITTEILUNG DES BADISCHEN FUSSBALLVERBANDES E.V.
Nr. 60/2021 vom 16. August 2021
Neue Corona-Verordnung: im Freien keine 3G-Pflicht
Karlsruhe/Stuttgart/Freiburg. Ab dem heutigen Montag, 16. August, gelten die Regelungen der neuen CoronaVO in Baden-Württemberg. Unabhängig von der Inzidenz gelten für Sportler*innen und Zuschauer*innen Mindestabstand und Datenerhebung, in Innenräumen gilt Masken- und voraussichtlich 3G-Nachweispflicht.
Kein 3G-Nachweis für Sport im Freien
Für den Sport im Freien ist jedoch kein 3G-Nachweis erforderlich. Das heißt Sportler*innen dürfen unabhängig davon, ob sie immunisiert (geimpft oder genesen) oder getestet sind, teilnehmen. Die Nutzung der Innenräume, z.B. Kabinen, wird in der Corona-Verordnung Sport noch final geregelt. Mit Blick auf die verschärfte 3G-Politik in der neuen Verordnung ist jedoch damit zu rechnen, dass der Zutritt zur Kabine nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt ist, weil geschlossene Räume ein besonders hohes Ansteckungsrisiko bergen. Für Schüler*innen bringt die neue Corona-Verordnung eine deutliche Entlastung: Sie gelten ab sofort grundsätzlich als getestete Personen.
Bis zu 5.000 Zuschauer*innen ohne 3G-Nachweis
Bis zu einer Zuschauer*innenzahl von 5.000 besteht keine 3G-Nachweis-Pflicht, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ob das Tragen von Masken auf den Rängen künftig entfällt, wird erst die aktualisierte Corona-Verordnung Sport zeigen. Stand heute ist dort noch geregelt, dass eine grundsätzliche Maskenpflicht ab 200 bzw. 300 Zuschauer*innen je nach Inzidenzstufe besteht. In geschlossenen Räumen gilt in jedem Fall Maskenpflicht. Kontaktdaten aller auf dem Sportgelände anwesenden Personen müssen weiterhin erfasst werden, sowohl für den Trainings- als auch den Spielbetrieb.
Was bedeutet das konkret für die Vereine?
Die Heimvereine sind als Veranstalter und Hausrechtsinhaber zuständig, die Hygiene-Regeln auf ihrem Sportgelände umzusetzen, Kontaktdaten manuell oder beispielsweise mit der Luca- App zu erfassen und, sofern erforderlich, 3G-Nachweise zu überprüfen. Nicht-immunisierte Personen können nach wie vor einen Schnelltest vor Ort machen und sich das negative Ergebnis bescheinigen lassen.
Felix Wiedemann, Spielbetriebsleiter im bfv: „Positiv ist auf jeden Fall, dass die Regeln nun einheitlich gelten und nicht „tagesformabhängig“ sind. Das reine Fußballspielen ist nun für alle möglich, unabhängig davon, ob sie geimpft sind, oder nicht. Eine hohe Impfquote erleichtert aber nicht nur die tägliche Praxis, zum Beispiel bei der Kabinennutzung, sondern auch das Vor-gehen, sollten doch einmal positive Fälle auftreten.“ Das Corona-Meldeformular auf der Web-seite www.badfv.de/coronavirus wird in Kürze wieder freigeschaltet. bfv-Pressemitteilung Nr. 60/2021 Seite 2/6
Die offenen Details kommunizieren wir, sobald sie feststehen. Das Muster-Hygienekonzept der Fußballverbände wird mit der Veröffentlichung der CoronaVO Sport ebenfalls überarbeitet und steht den Clubs dann wieder zur Verfügung.
Ka, 16.08.2021